Verordnung über das Tauchen mit Atemgeräten im Bereich des Badesees Hartkirchen

Hier der Originaltext aus der Verordnung (download mit Karte hier…):

“§ 1
Allgemeines
1Zur Regelung des Gemeingebrauches im Bereich des Badesees Hartkirchen wird der in § 2 näher umschriebene Bereich zum Tauchen mit Atemgeräten freigegeben. 2Für den gewidmeten Bereich werden die Anordnungen in § 3 festgesetzt.

§ 2
Geltungsbereich
1Der gewidmete Bereich umfasst die Wasserfläche des Badesees Hartkirchen auf FlurNr. 1651 Gem. Hartkirchen. 2Die Grenzen des gewidmeten Bereichs sind in dem im Anhang (Anlage) veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:3.000 dargestellt. 3Dieser ist Bestandteil dieser Verordnung. 4Der Plan ist im Landratsamt Passau niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

§ 3
Besondere Regelungen
(1) Das Tauchen mit Atemgeräten ist nur in dem im beiliegenden Lageplan M 1: 3.000 gekennzeichneten Bereich erlaubt.
(2) Das Tauchen mit Atemgeräten darf vom 01. November bis 15. April nicht ausgeübt werden.
(3) Das Tauchen zur Nachtzeit (Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) ist untersagt.
(4) 1Der Einstieg zum Tauchen ist ausschließlich im Bereich des südlichen und westlichen Ufers, dort nur südlich des Steges zulässig. 2Der Einstiegsbereich ist in dem im Anhang (Anlage) veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:3000 gesondert gekennzeichnet.
(5) Es dürfen nicht mehr als zehn Taucher mit Atemgeräten gleichzeitig im See tauchen.
(6) 1Das Tauchen ist so durchzuführen, dass niemand belästigt wird. 2Auf badende Personen ist Rücksicht zu nehmen, insbesondere hat das Auftauchen in gebührendem Abstand zu Badenden zu erfolgen.  3Fische dürfen nicht gezielt gestört werden. 4Unnötige Sedimentaufwirbelungen bei den Tauchgängen sind zu vermeiden.
(7) Das Betreiben von Kompressoren im Uferbereich und auf dem See ist verboten.
(8) Beim Tauchen dürfen keine Materialien bzw. Sachen verwendet oder mitgeführt werden, die Wasser gefährdend sind.
(9) Tarierübungen sind verboten, wenn sie nicht über einer unter der Wasseroberfläche befestigten Tauchplattform durchgeführt werden.
(10) 1Die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für das Tauchen sind einzuhalten. 2Insbesondere ist das Tauchen bei Verschlechterung der Wetterlage wie aufkommendem Sturm oder Gewitter sofort abzubrechen.
(11) Nach Beendigung des Tauchganges dürfen keine Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Sachen im See oder an den Ufern zurückgelassen werden.
(12) Tauchunfälle sind der zuständigen Polizeidienststelle (Polizeistation Pocking Indlinger Straße 14, 94060 Pocking 08531/905860) zu melden.
(13) Andere Vorschriften, insbesondere wasser-, fischerei- und naturschutzrechtliche Bestimmungen
bleiben von dieser Verordnung unberührt.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 a BayWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Bestimmung nach § 3 zuwiderhandelt.

§ 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Passau in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.”

Twitter It!

Bogencamp in Neuhaus feierleich eröffnet

“Freie Pfeile”  im Bogencamp Neuhaus

Im Dschungel- & Bogencamp Neuhaus besteht nun die Möglichkeit dem traditionellen Bogenschießen nachzugehen. Davon überzeugten sich bei der Eröffnung des Camps Landrat Franz Meyer, Pockings Bürgermeister Franz Krah, der Neuhauser Bürgermeister Josef Schifferer, die Bundestagskandidatin Cornelia Wasner-Sommer, vom Tourismusverband  Schärding Frau Berndorfer  und weitere Festgäste.

In Vertretung des erkrankten Leiters des Bogencamps Stefan Berger begrüßte Wolfgang Eder die Festgäste und stellte das Camp vor. Er führte aus, dass das traditionelle Bogenschießen, das einfache Bogenschießen, ganz ohne Visiere und andere technische, moderne Hilfsmittel ist, mit Bogen, deren Form und Funktion seit Jahrtausenden gleich ist. Geschossen wird daher mit dem Langbogen oder Primitivbogen und meist mit Holzpfeilen, traditionelles Material eben.

Gezielt wird dabei instinktiv. Instinktives Schießen heißt eigentlich nichts anderes, als sein Unterbewusstsein alle nötigen Handlungen ausführen zu lassen. Die Kunst besteht darin, genau dahin zu schießen, wohin man sieht. Das heißt vereinfacht, das Auge sieht und das Gehirn steuert die Hand, und zwar unbewusst, in die richtige Position.

Traditionelles Bogenschießen ist mehr als nur  „Pfeile in Pampa schleudern“. „Der Sport aktiviert im Hintergrund viele Vorgänge, man entwickelt sich dabei automatisch weiter – oft ohne dass man es merkt”, so Wolfgang Eder. „Rücken- und Schultermuskulatur werden trainiert, das Bauchgefühl wird wieder aktiviert und man lernt aufrecht zu stehen. Oft verkümmert, die rechte, oft auch intuitive Gehirnhälfte genannt. Der Schütze ist gezwungen, diese wieder zu gebrauchen.“

Im Dschungel- und Bogencamp Neuhaus wird die Möglichkeit geboten, den Umgang mit Pfeil und Bogen auszuprobieren, einzutauchen in die Welt von Robin Hood. Die Firma Sport EDER & BERGER stellt die Bogenbahn mit Mini-3D-Parcour zum Bogenschießen zur Verfügung. Dabei kann auch die Lagerfeuerstelle benutzt werden und eigene Verpflegung am Feuer zubereitet werden. Auch ein Hochstand gehört jetzt zum Inventar im Bogencamp an der Rott. Der Eintritt kostet 3,– €, eine Anmeldung über Internet ist erforderlich.

Bei herrlichem Sonnenschein und guter Stimmung waren zur Eröffnung “Freie Pfeile” im Dschungel- & Bogencamp Neuhaus angesagt. Die neuen 3D-Zielscheiben wurden gebührend eingeweiht und die Ehrengäste ließen es sich nicht nehmen Probeschüsse abzufeuern.

Bürgermeister Josef Schiffer, wie auch Landrat Franz Meyer zeigten sich erfreut über die neue Freizeiteinrichtung. In ihren Grußworten führten sie aus, dass der Tourismus für diese Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist und dass sie deshalb die neue Bogenschießanlage im Dschungelcamp in Neuhaus als wichtiges Freizeitangebot sehen. Schiffer sprach auch noch von der Bedeutung von Neuhaus vor 50 Jahren, wo sich das Freizeitleben vieler umliegender Ortschaften in Neuhaus und Schärding abspielte. Mit der Hochwasserumsiedlung gingen aber Einrichtungen wie das Kino und viele Gaststätten am Inn verloren. Mit dem Dschungel und Bogencamp ist nun wieder ein Schritt gemacht, um auch Neuhaus als Anlaufpunkt für Freizeitaktivitäten attraktiv zu machen. Die einmalige Natur an der Rottmündung wurde von Landrat Meyer und Bürgermeister Schifferer als ideal für diese Anlage angesehen, sie wiesen aber ausdrücklich darauf hin, dass alles nur im Einklang mit der Natur geschehen kann.  Beide wünschten den Betreibern viel Erfolg

Bürgermeister Franz Krah führte in seinem Grußwort u. a. aus, dass nunmehr im Hartkirchener Badesee wieder mit Erlaubnis des Landratsamtes das Tauchen mit technischer Ausrüstung  genehmigt ist. Dies wurde mit viel Applaus aufgenommen, da dieser See gerade von der Tauchschule von Sport Eder & Berger als Ausbildungsgewässer benötigt wird.

Twitter It!

Tauchen im Hartkirchner Baggersee wieder erlaubt!

Hecht-Watching Eldorado wieder zum Tauchen frei gegeben!

Bürgermeister Franz Krah führte in seinem Grußwortzur Eröffnung des  Neuhauser Dschungel- und Bogencamps u. a. aus, dass nunmehr im Hartkirchener Badesee wieder mit Erlaubnis des Landratsamtes das Tauchen mit technischer Ausrüstung  genehmigt ist. Dies wurde mit viel Applaus aufgenommen, da dieser See gerade von der Tauchschule von Sport Eder & Berger als Ausbildungsgewässer benötigt wird.

Landrat Franz Meyer bestätigte die Nachricht anlässlich der Eröffnung des Neuhauser Dschungel- und Bogencamps.

Der Passauer Landrat teilte mit, dass die Angelegenheit über seinen Schreibtisch gegangen ist und das Tauchen im Hartkirchner Badesee im Bereich der Stadt Pocking offiziell wieder erlaubt ist.

Twitter It!

WordPress Themes