Verordnung über das Tauchen mit Atemgeräten im Bereich des Badesees Hartkirchen
Hier der Originaltext aus der Verordnung (download mit Karte hier…):
“§ 1
Allgemeines
1Zur Regelung des Gemeingebrauches im Bereich des Badesees Hartkirchen wird der in § 2 näher umschriebene Bereich zum Tauchen mit Atemgeräten freigegeben. 2Für den gewidmeten Bereich werden die Anordnungen in § 3 festgesetzt.
§ 2
Geltungsbereich
1Der gewidmete Bereich umfasst die Wasserfläche des Badesees Hartkirchen auf FlurNr. 1651 Gem. Hartkirchen. 2Die Grenzen des gewidmeten Bereichs sind in dem im Anhang (Anlage) veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:3.000 dargestellt. 3Dieser ist Bestandteil dieser Verordnung. 4Der Plan ist im Landratsamt Passau niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
§ 3
Besondere Regelungen
(1) Das Tauchen mit Atemgeräten ist nur in dem im beiliegenden Lageplan M 1: 3.000 gekennzeichneten Bereich erlaubt.
(2) Das Tauchen mit Atemgeräten darf vom 01. November bis 15. April nicht ausgeübt werden.
(3) Das Tauchen zur Nachtzeit (Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) ist untersagt.
(4) 1Der Einstieg zum Tauchen ist ausschließlich im Bereich des südlichen und westlichen Ufers, dort nur südlich des Steges zulässig. 2Der Einstiegsbereich ist in dem im Anhang (Anlage) veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:3000 gesondert gekennzeichnet.
(5) Es dürfen nicht mehr als zehn Taucher mit Atemgeräten gleichzeitig im See tauchen.
(6) 1Das Tauchen ist so durchzuführen, dass niemand belästigt wird. 2Auf badende Personen ist Rücksicht zu nehmen, insbesondere hat das Auftauchen in gebührendem Abstand zu Badenden zu erfolgen. 3Fische dürfen nicht gezielt gestört werden. 4Unnötige Sedimentaufwirbelungen bei den Tauchgängen sind zu vermeiden.
(7) Das Betreiben von Kompressoren im Uferbereich und auf dem See ist verboten.
(8) Beim Tauchen dürfen keine Materialien bzw. Sachen verwendet oder mitgeführt werden, die Wasser gefährdend sind.
(9) Tarierübungen sind verboten, wenn sie nicht über einer unter der Wasseroberfläche befestigten Tauchplattform durchgeführt werden.
(10) 1Die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für das Tauchen sind einzuhalten. 2Insbesondere ist das Tauchen bei Verschlechterung der Wetterlage wie aufkommendem Sturm oder Gewitter sofort abzubrechen.
(11) Nach Beendigung des Tauchganges dürfen keine Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Sachen im See oder an den Ufern zurückgelassen werden.
(12) Tauchunfälle sind der zuständigen Polizeidienststelle (Polizeistation Pocking Indlinger Straße 14, 94060 Pocking 08531/905860) zu melden.
(13) Andere Vorschriften, insbesondere wasser-, fischerei- und naturschutzrechtliche Bestimmungen
bleiben von dieser Verordnung unberührt.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 a BayWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Bestimmung nach § 3 zuwiderhandelt.
§ 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Passau in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.”
6 Kommentare
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Tauchen Hartkirchner Badesee Tauchverordnung | Sport EDER & BERGER BLOG — 21. März 2011 @ 10:50
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By Scuba Native Tauchreisen, 7. Oktober 2009 @ 17:29
Alles braucht eben seine Regeln!
By Chris, 5. September 2010 @ 20:58
Regel hin oder her.
Alles eine Frage des Tonfalles. Letztes Wochenende war ich mit Freundin im See, und wirklich nur in dem streng eingegrenzten Bereich, selbst da dann noch zwei Anglern ausgewichen.
Die jungen Angler und Jäger sind total aufgeschlossen und stehen dem Tauchen offen gegenüber. Auch der Pächter des Imbiss-Stüberls, versteht den Zickenterror nicht. Vorrausgesetzt halt, man tanzt nicht gleich mit Kompressor und einer Hundertsschaft an Tauchern an.
Das Problem sind eigentlich nur einige wenige, alt eingesessene Angler, die irgendwas zum fiesen brauchen.
Klassische deutsche Hochkultur halt
Nach dem der Oberfettl erst mal versucht hat den Verordnungsschrieb auswendig zu lernen, wollte er uns da dann gleich drauf hinweisen, da ich das Täfelchen aber schon auswendig aufsagen konnte, und er nix zum stänkern fand, ist er (vermutlich mit Fernglas in Richtung Büsche) wieder abgedampft.
Heute morgen um halb zehn war der komplette Bereich der uns Tauchern “erlaubt ist” von einigen Anglern schön “vernetzt”. Statt dass die sich auf das restlichen See-Ufer verteilen würden, an die wir eh nicht dürfen, sitzen sie sich den Hintern lieber am Einstieg breit.
Und fürs parken zahlen die Spasties auch nicht
Mal bei Gelegenheit die grünen anrufen *frechgrins*
Ich steh der Tauch-Angel-Gesetztesdiskussion sehr kritisch gegenüber, da es manche Taucher und auch Tauchsport-Eventmanager oft übertreiben.
Wo kann man in der Passauer Gegend sonst noch für 45 Minuten zum relaxen Abtauchen, und Fische gucken ohne mit dem Gesetz oder sonst jemanden in Konflikt zu kommen? Kann man sich da nicht Deutschlandweit organisieren und die Gesetzgebung anfechten? In Österland gehts ja auch. Wo verdammt noch mal ist der Unterschied zwischen McDonaldspapierverteilendem Badegast und Taucher.
Ich werd den Anglern zuliebe regelmässig im Winter zum Apnoe-Training raus fahren
Das darf ich ja selstamerweise immer und überall
Und die Anzüge und Flossen gibts auch in so schönen leuchtenden Farben *schwärm*.
In diesem Sinne Deutschland und Deine Gesetze fühl Dich in den A. getreten ….
By Bauhuber Franz, 29. Januar 2011 @ 13:25
So, nun ist das Maß voll, der Autor dieses Artikels
überschreitet hier “Und fürs Parken bezahlen diese
Spasties auch nichts” die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit und begibt sich auf Gatteis.
Ich untersage Ihm als ehemaliger Polizeibeamter
solche Kraftausdrücke und werde diesen Kameraden mit Anschrift ausfindig machen, um Ihn für Seine
Beleidigung (Straftatbestand gem § 185 StGB
wird mit bis zu zwei Jahren bestraft, wenn dies öffentlich geschieht, so wie hier)zur Verantwortung zu ziehen.
Wenn Er seinem Tauchsport nochgehen will, soll Er sich gefälligst ein Gewässer suchen, in dem Er keinen Schaden anrichten kann und auch die Angelkolegen nicht stört. Die Angelkolegen zahlen allerdings sehr wohl, da Sie zum Ausüben Ihres Sportes die dafür gesetzlch vorgeschriebenen Fischereiabgaben entrichten.
Im übrigen verträgt sich diese Taucherei ohnehin nicht mit der Natur im Umfeld, da alle Lebewesen
in ihrem Element hinreichend gestört werden.
By Stefan Berger, 30. Januar 2011 @ 22:02
Sehr geehrter Herr Bauhuber,
können Sie Ihre Aussage, dass “sich die Taucherei ohnehin nicht mit der Natur im Umfeld verträgt, da alle Lebewesen ih ihrem Element hinreichend gestört werden” näher erläutern ? Auf wleche Weise werden alle Lebewsen Ihres Erachtens durch das Tauchen gestört ?
Ich freue mich auf Ihre als ehemaliger Polizeibeamter sicherlich sachkindige Antwort.
Freundliche Grüße
Stefan Berger
By Stefan, 27. April 2011 @ 23:56
“Ich untersage Ihm als ehemaliger Polizeibeamter.”
Lächerliche Aussage.
Weder hat ein Polizeibeamte die Befugnis jemandem das Wort zu verbieten, noch ist ein “ehemailger Polizeibeamter” in irgendeiner Weise besser gestellt als jemand anders.
Angeln macht scheinbar etwas sinil…