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Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Das heutige Treffen am Dreisessel war ein erster Anfang um das Schneeschuhwandern dort naturverträglich zu gestalten. Nachdem wir das Treffen initiert haben kamen Werner Simmet von der Unteren Naturschutzbehörde, Forstamtmann Harald Schäfer vom Forstamt Neureichenau und mehrere Tourenführer zum Dreisessel um die Probleme dort zu erörtern.  Vertreten war auch die Passauer Neue Presse und TRP1 Fernsehen.

Schneeschuhlaufen am Dreisessel: Diskussionsrunde zum Thema Naturschutz und Schneeschuhwandernq

Schneeschuhlaufen am Dreisessel: Diskussionsrunde zum Thema Naturschutz und Schneeschuhwandern li Stefan Berger, re Werner Simmet von der Unteren Naturschutzbehörde

Grundsätzlich einig war man sich über die Schutzwürdigkeit des Gebiets, welches als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Besonders das Auerwild bedarf besonderer Aufmerksamkeit, ist es doch vom Aussterben bedroht. Man wisse zwar nicht genau welche und ob sich derzeit überhaupt eine Population im Schutzgebiet befinde, so Werner Simmet vom Landratsamt Freyung, aber es bestünde zumindest die Möglichkeit.

Auch die Latschenkiefer sind als besonders schützenswert angesprochen worden.  Diese kommen vermehrt im Bereich des Steinernen Meeres vor. Derzeit werden die Latschen massiv vom Borkenkäfer (Buchdrucker) befallen, da dem Käfer die nicht mehr vorhandenen Fichten als Wirtsbaum fehlt. Die Latsche hat er sich als Ersatz gesucht.

Wir haben unsererseits vorgeschalgen, dass die Wege unbedingt ausgeschildert werden müssen, vor allem der Adalbert Stifter Steig, wenn Schneeschuhgeher auf dem Weg bleiben sollen. Auch für ortskundige Schneeschuhgeher ist es nicht éinfach bis unmöglich genau auf dem Weg zu bleiben, wenn die Sommer-Markeriungen zugeschneit sind. Schneestangen würden hier Abhilfe schaffen.

Ausserdem muss eine Karte erstellt werden mit den im Winter begehbaren Wegen, diese Karte muss auch auf im Internet veröffentlicht werden.

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hochwald“

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hochwald“

Vom 19. August 1983 (RABl Nr. 17/26. 8. 1983)

Aufgrund von Art. 7, 45 Abs. 1 Nr. 2 a und Art. 37 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:

§ 1

Schutzgegenstand

Der zwischen den Bergen Dreisessel und Bayerischer Plöckenstein entlang der bayerischen Landesgrenze im Landkreis Freyung-Grafenau gelegene Waldbestand wird unter der Bezeichnung „Hochwald“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.

§ 2

Schutzgebietsgrenzen

(1)            Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 267,4 ha.

(2)            Es umfasst die nachstehend aufgeführten Flurstücke, wobei Teilflächen davon mit (t) gekennzeichnet sind:

1.         in der Gemeinde Neureichenau, Gemarkung Neureichenau, die Flurstücke 498/7 und 500

2.        im gemeindefreien Gebiet „Plöckensteiner Wald“ eine Teilfläche des Flurstückes 498,

3.        im gemeindefreien Gebiet „Duschlberg- und Frauenberger Forst“ die Flurstücke 411 (t), 414/7 (t) und 414/8 (t).

(3)           Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in einer Karte M = 1 : 10 000 (Vergrößerung aus der topographischen Karte L 7348 des Bayerischen Landesvermessungsamtes München) eingetragen, die bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde niedergelegt ist und die Bestandteil dieser Verordnung ist. Weitere Ausfertigungen dieser Karte befinden sich beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberster Naturschutzbehörde, beim Bayerischen Landesamt für Umweltschutz und beim Landratsamt Freyung-Grafenau als unterer Naturschutzbehörde.

(4)            Die Karten werden bei den im Absatz 3 bezeichneten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.

§ 3

Schutzzweck

Zweck des Naturschutzgebietes „Hochwald“ ist es,

1.               den naturnahen Waldbestand sowie Einzelpflanzen mit relikthaftem Charakter zu schützen,

2.               den für den Bestand dieser Lebensgemeinschaften und für die Artenvielfalt notwendigen Lebensraum, insbesondere die gegebenen Standortverhältnisse zu erhalten,

3.               das Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften und die typische faunistische und floristische Artenvielfalt sowie deren ökologische Entwicklung zu gewährleisten,

4.               die geomorphologischen Besonderheiten in verschiedenen Ausbildungen und den naturnahen Charakter des Landschaftsbildes zu bewahren.

§ 4

Verbote

(1)            Im Naturschutzgebiet ist nach Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG jede Veränderung verboten, insbesondere jeder Eingriff, der zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Umgestaltung dieses Gebietes oder seiner Bestandteile führen kann. Es ist deshalb vor allem verboten:

1.         bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,

2.         Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,

3.         Straßen, Plätze, Wege, Pfade oder Steige neu anzulegen oder bestehende zu verändern,

4.       Loipen und Winterwanderwege anzulegen,

5.         die Wasserläufe oder Wasserflächen einschließlich deren Ufer, den Grundwasserstand oder den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern oder neue Gewässer anzulegen,

6.         die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern, insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,

7.         standortfremde Pflanzen einzubringen oder dem Jagdrecht nicht unterliegende Tiere auszusetzen,

8.         Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln auszureißen, auszugraben oder mitzunehmen,

9.         freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen,

10.     Sachen jeder Art im Gelände zu lagern,

11.     Feuer anzumachen,

12.     Bild- oder Schrifttafeln anzubringen,

13.     eine andere als die nach § 5 zugelassene wirtschaftliche Nutzung auszuüben.

(2)            Im Naturschutzgebiet ist es nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG verboten:

1.         außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen oder außerhalb der zugelassenen Wege zu reiten,

2.         das Naturschutzgebiet außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege oder außerhalb der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Wege und Steige zu betreten; dies gilt nicht für den Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten,

3.         zu zelten,

4.         zu baden,

5.         zu lärmen oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen.

§ 5

Ausnahmen

Ausgenommen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 3 BayNatSchG und § 4 dieser Verordnung sind:

1.               die rechtmäßige Ausübung der Jagd und des Jagdschutzes,

2.               die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung ohne Kahlhiebe, soweit sie dem Ziel dient, die Waldungen in ihrer natürlichen Baumartenzusammensetzung zu erhalten oder einer der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Bestockung zuzuführen, wobei flächige Bestandsräumungen, die über 0,3 ha hinausgehen und Saumkahlschläge bei der Verjüngung zu vermeiden sind,

3.               die Wartung, Erhaltung und Instandsetzung bestehender Energieversorgungsanlagen,

4.               Tätigkeiten für Festlegungen, die die Grenze der Bundesrepublik Deutschland betreffen,

5.               Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen, die zur Erhaltung des Schutzgebietes notwendig sind und von den Naturschutzbehörden angeordnet wurden,

6.               das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen, oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahme auf Veranlassung des Landratsamtes Freyung-Grafenau als unterer Naturschutzbehörde erfolgt,

7.               die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.

§ 6

Befreiungen

(1)            Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann gem. Art. 49 BayNatSchG in Einzelfällen Befreiung erteilt werden, wenn

1.         überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern oder

2.         die Befolgung des Verbots zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes, insbesondere mit den Zwecken des Naturschutzgebietes „Hochwald“ vereinbar ist oder

3.         die Befolgung des Verbots zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde.

(2)            Zuständig zur Erteilung der Befreiung ist die Regierung von Niederbayern als höhere Naturschutzbehörde, soweit nicht nach Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 5 BayNatSchG die oberste Naturschutzbehörde zuständig ist.

§ 7

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 52 Abs, 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtau­send Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot des § 4 dieser Verordnung

1.               bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung errichtet, ändert oder beseitigt, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf;

2.               Bodenbestandteile abbaut, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vornimmt oder die Bodengestalt in sonstiger Weise verändert;

3.               Straßen, Plätze, Wege, Pfade oder Steige neu anlegt oder bestehende verändert;

4.               Loipen und Winterwanderwege anlegt;

5.               die Wasserläufe oder Wasserflächen einschließlich deren Ufer, den Grundwasserstand oder den Zu- und Ablauf des Wassers verändert oder neue Gewässer anlegt;

6.               die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen stört oder nachteilig ändert, insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen beeinflusst;

7.               standortfremde Pflanzen einbringt oder dein Jagdrecht nicht unterliegende Tiere aussetzt;

8.               Pflanzen oder Pflanzenbestandteile entnimmt oder beschädigt oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln ausreißt, ausgräbt oder mitnimmt;

9.               freilebenden Tieren nachstellt, sie fängt oder tötet, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher Tiere fortnimmt oder beschädigt;

10.           Sachen jeder Art im Gelände lagert;

11.           Feuer anmacht;

12.           Bild- oder Schrifttafeln anbringt;

13.           eine andere als die nach § 5 dieser Verordnung zugelassene wirtschaftliche Nutzung ausübt;

14.           außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen fährt oder diese dort abstellt oder außerhalb der zugelassenen Wege reitet;

15.           das Naturschutzgebiet unberechtigt außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege oder außerhalb der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Wege und Steige betritt;

16.           zeltet und badet sowie

17.           lärmt oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte benutzt.

§ 8

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)            Diese Verordnung tritt am 15. September 1983 in Kraft.

(2)            Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidenten der Oberpfalz vom 11.7.1941 (Bayerischer Regierungsanzeiger vom 28.7.1941, Ausgabe 206 – 209) über das Naturschutzgebiet „Hochwald“ in den Landkreisen Wolfstein und Krummau und Rohrbach außer Kraft.

Ein turbulentes Schneeschuh-Wochenende liegt hinter uns

Schneechaos in Bayern – nicht mit uns! Wintersport in Bayern ist schön!

Am letzten Wochenende hatten wir über 70 Teilnehmer bei unseren verschiedenen Schneeschuhtouren am Dreisessel, Bayerischer Wald.

Schneeschuhlaufen Schneeschuhwandern Schneeschuhtouren Bayern

Angefangen bei der Schnuppertour über die Dreiländertour und Zipfelbobtour bis zur Robin-Hood-Tour war alles dabei. Frischer Neuschnee machte das Stapfen im Schnee zum reinsten Vergnügen. So mancher hatte  dabei seine liebe Müh und Not mit vielen dem gefrorenen Naß.

Schneeschuhlaufen Bayern

Schneeschuhlaufen am Dreisessel, Bayern

Da wird´s schnell mal richtig anstrengend, wo das doch alles so leicht ausschaut. “So anstrengend hätte ich mir das nicht vorgestellt”, diesen Satz bekamen wir des öfteren zu hören. Aber dank unserer Motivationskünste haben wir alle Teilnehmer immer bis zum Ziel begleiten dürfen.

Robin-hood-Abenteuer am Dreisessel. Bogenschießen und Schneeschuhwandern

Robin-Hood-Abenteuer am Dreisessel. Bogenschießen und Schneeschuhwandern

An dieser Stelle bedanken wir uns bei unseren Schneeschuh-Guides für die tolle und zuverlässige Arbeit am Wochenende. Es macht richtig Spaß mit so einem Team! Danke!

Fackelwanderung beim Gidibauer

Eine romantische Fackelwanderung veranstalten wir beim Gidibauerhof in Hauzenberg. Wir wanderten zum “Königsee”. Leichter Schneefall und klirrende Kälte waren stete Begleiter.

Fackelwanderung beim Gidibauer in Hauzenberg, Bayerischer Wald

Fackelwanderung beim Gidibauer in Hauzenberg, Bayerischer Wald

Sport EDER + BERGER auf der f.r.e.e vom 18. bis 22. Februar 2010

Sport EDER + BERGER auf der f.r.e.e.

Sport EDER + BERGER auf der f.r.e.e.

Bald ist es wieder so weit: Sport EDER + BERGER sind auf der f.r.e.e. zu finden: Halle B6 Stand 540.

Das Team wird das komplette Tauchprogramm inclusive Tauchlehrerakademie präsentieren. Auch das Sport EDER + BERGER outdoor-programm wird vorgestellt: Bogenschießen, Kanutouren, Mobkey-Climbing, Slacklining, Nordic Walking, Schneeschuhwandern, Events und Incentives.

f.r.e.e – Die neue C-B-R 2010 steht als Erlebnismesse ganz im Zeichen von noch mehr aktiver Freizeit und Events

Nach ihrem erfolgreichen Einstand im Frühjahr 2009 steht vom 18. bis 22. Februar 2010 auf dem Münchner Messegelände eine Neuauflage der f.re.e – Die neue C-B-R an. Als eine der beliebtesten Freizeit- und Reisemessen Süddeutschlands setzt sie konsequent auf einen weiteren Ausbau des Angebots zur aktiven Freizeitgestaltung für die ganze Familie und spricht so den Großteil der Bevölkerung an. Mit acht Schwerpunktthemen wie Caravaning & Mobile Freizeit, Reisen, Sport & Outdoor, Gesundheit & Wellness, Boote, Wassersport und Pferd bietet die Dachmarke f.re.e in sieben Hallen ein umfassendes Portfolio und lässt Raum für jeden Freizeit- und Urlaubswunsch.
Nachdem viele Freizeitbereiche ungeachtet der wirtschaftlichen Lage weiter wachsen, ist die Messe München optimistisch bei der Planung. Das ist auch ein Grund dafür, die f.re.e noch deutlicher als „Die Freizeitmesse“ zu bewerben.

„Einzigartig für die populäre Münchner Publikumsmesse ist ihr Event- und Mitmachcharakter“, so Reinhard Pfeiffer, Geschäftsführer der Messe München, „auf keiner anderen Veranstaltung mit ähnlicher Ausrichtung kann der Besucher so viele unterschiedliche Freizeitaktivitäten erleben und auch ausprobieren. In nahezu jedem Bereich gibt es Bühnen, Parcours und Mitmach-Arenen, was der f.re.e zu Recht den Status einer Erlebnismesse verleiht. Außerdem ist die f.re.e auch eine Verkaufsmesse, d.h. man kann bei Interesse gleich zu günstigen Preisen einkaufen.“
Für die Aussteller zählt die Tatsache, dass der Ballungsraum München eine äußerst hohe Kaufkraft besitzt und als „Hot Spot“ für alle Freizeitthemen gilt. Wer ein interessiertes und solventes Publikum sucht, wird hier fündig.
Gerade die Outdoorbranche vermeldet hohe Zuwachsraten, daher setzt die f.re.e – Die neue C-B-R verstärkt auf dieses Segment. Eine große Rolle wird hier das Klettern spielen. Auch das Thema Fahrrad mit vielen Neuerungen und Nischenprodukten liegt weiterhin stark im Trend und gehört zum Pflichtprogramm der f.re.e.

Den traditionell größten Raum nimmt der Schwerpunkt Reisen ein. Egal ob es in die Ferne oder einfach nur ins eigene Land gehen soll – in drei Hallen kann sich der Messebesucher informieren oder schon gedanklich auf seinen Urlaub einstellen – Buchungsmöglichkeiten inklusive. Mit der Sonderfläche „Grünes Reisen“ werden auch umweltbewusste Urlauber angesprochen, die sich für Nachhaltigkeit und ökologische Verträglichkeit interessieren. Auch andere Trendthemen wie „Reisen auf dem Wasser“ werden auf eigens gekennzeichneten Flächen präsentiert.
Ebenfalls können Fragen, wie man in den Urlaub kommt oder womit man sich dort bewegt, auf der f.re.e beantwortet werden: In einer eigenen Halle kommen beispielsweise alle Caravaningfreunde auf ihre Kosten. In einer anderen Halle kann man sich über (trailerfähige) Boote oder über nautische Angelegenheiten im Maritimen-Informations-Zentrum (M-I-Z) informieren. In dieser Halle schlägt auch das Herz für alle Freunde des Wassersports, sei es nun Tauchen, Kanu, Surfen und vieles mehr.

Ein weiteres großes Thema ist nach wie vor Wellness und Gesundheit. Jeder Anbieter aus dem touristischen Bereich hat mittlerweile dieses Potential erkannt und setzt auf ein entsprechendes Angebot. Grund genug für die f.re.e, diesem Schwerpunkt einen eigenen Hallenbereich zu widmen. f.re.e – Kooperationspartner ist der Fernsehsender FOCUS Gesundheit, der auf seiner großen Ausstellungsfläche sehr professionell und medienwirksam zu allen Gesundheitsfragen Auskunft geben wird.

Nachdem die Ausweitung auf das Segment „Pferd“ bei der letzten Veranstaltung die Besucher begeistern konnte, möchte die f.re.e auch in 2010 daran festhalten und vom 18. bis 21. Februar alle großen und kleinen Pferdefreunde ansprechen. Eine der Attraktionen in der Pferdehalle wird wieder der große Showring mit zahlreichen Darbietungen sein, der aber zusätzlich sowohl  Ausstellern als auch Züchtern die Möglichkeit bietet, ihr Angebot zu präsentieren.

f.re.e – Die neue C-B-R auf einen Blick:

Die f.re.e hat sich aus der C-B-R Freizeit und Reisen entwickelt und ist die bedeutendste Ausstellung zu den Themen Freizeit und Reisen in Süddeutschland und dem angrenzenden Ausland. Sie bietet einen umfassenden Marktüberblick über den Freizeit- und Reisesektor und lädt die Besucher zum Mitmachen und Ausprobieren in zahlreichen Erlebniswelten ein. Zusätzliche Unterhaltung und Information verspricht ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm.
Als Publikumsveranstaltung bietet sie direkte Einkaufs- und Buchungsmöglichkeiten und findet vom 18. bis 22. Februar 2010 (Pferd: 18. bis 21. Februar) auf dem Gelände der Neuen Messe München statt. Die Öffnungszeiten sind  von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Aussteller- und Besucherzahlen der f.re.e sind von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Gesellschaft zur Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM) geprüft.

Weitere Informationen unter www.free-muenchen.de


Über die Messe München International (MMI)

Die Messe München International (MMI) ist mit rund 40 Fachmessen für Investitionsgüter, Konsumgüter und Neue Technologien einer der weltweit führenden Messeveranstalter. Über 30.000 Aussteller aus mehr als 100 Ländern und mehr als zwei Millionen Besucher aus über 200 Ländern nehmen jährlich an den Veranstaltungen in München teil. Darüber hinaus veranstaltet die MMI Fachmessen in Asien, in Russland, im Mittleren Osten und in Südamerika. Mit sechs Auslandsbeteiligungsgesellschaften in Europa und Asien sowie 64 Auslandsvertretungen, die mehr als 90 messerelevante Länder der Welt betreuen, verfügt die MMI über ein weltweites Netzwerk. Als global tätiges Unternehmen leistet die Messe München International bei Umweltschutz und Nachhaltigkeit einen wesentlichen Beitrag.

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Am Wochenende wieder Schneeschuhtouren am Dreisessel

Da es seit Tagen richtig kalt ist und ab Freitag ergiebeige Schneeschauer angesagt sind, steht den nächsten Touren nichts mehr im Wege.

An diesem Wochenende dürfte für jeden etwas dabei sein, von der Schnuppertour für Einsteiger über die Speed and Snow bis zur Tagestour für Hardcore-Schneeschuhgeher steht so ziemlich alles auf dem Programm.

Fr, 08.01.2010 Schnupper-Schneeschuhtour – Schneeschuhwandern zum probieren

Dreisesselhaus
Sa, 09.01.2010 Dreiländerschneeschuhtour – Erlebnistour mit traumhaften
Ausblicken

Dreisesselhaus (3 Anmeldungen)
Sa, 09.01.2010 Speed & Snow – Schneeschuhwanderung mit rasanter
Rodelabfahrt

Skiliftparkplatz Dreisessel
Sa, 09.01.2010 Schneeschuhnacht – Fackelwanderung mit Schneeschuhen

Dreisesselhaus
So, 10.01.2010 Schnupper-Schneeschuhtour rund um das Dreisesselhaus

Dreisesselhaus
So, 10.01.2010 Antarctica-Tour: Tages-Schneeschuhwanderung

Feuerwehrhaus Lackenhäuser (2 Anmeldungen)
So, 10.01.2010 Abenteuer-Abseil-Schneschuhtour

Dreisesselhaus

Biber im Dschungelcamp aktiv

Die Biber an Rott und Inn haben für den Winter vorgesorgt. Dazu wird entlang dem Gewässer kräftig gearbeitet. Bäume bis zu einem Durchmesser von 1 m legt der Holzfäller Biber um und zwar so, dass die Baumkronen ins Wasser fallen und ihm dort als Nahrung dienen, Seine Burg hat der Biber mit Ästen und Schlamm so abgedichtet, dass er im Winter eine warme Wohnung hat.

Biber

Biber

Der Biber kann bis zu 1,40 m lang und 35 kg schwer und bis zu 20 Jahre alt werden. Sein braunes Fell ist mit 23.000 Haaren pro Quadratzentimeter (Mensch: bis zu 600 Haare pro cm2) sehr dicht und schützt vor Nässe und Auskühlung. Der Pelz wird regelmäßig gereinigt und mit einem fetthaltigen Sekret, dem Bibergeil (Castoreum), gepflegt.

Die Spuren des Biber

Die Spuren des Biber

Mit seinem spindelförmigen Körper, einem breiten, abgeplatteten, mit lederartiger Haut bedeckten und unbehaarten Schwanz, Kelle genannt, und den Schwimmhäuten ist das Tier perfekt an das Leben im Wasser angepasst. Die Kelle dient als Steuer beim Abtauchen sowie zur Temperaturregulation und als Fettdepot. Beim Tauchen werden Nase und Ohren verschlossen, so können Biber bis zu 20 Minuten tauchen.

Gefällte Bäume

Gefällte Bäume

Der Biber ist ein semiaquatisches Säugetier, das heißt sein Lebensraum sind fließende und stehende Gewässer und deren Uferbereiche. An Land bewegt er sich aufgrund seines plumpen Körperbaus nur langsam. Sein Körperbau ist dem Leben im und am Wasser ausgezeichnet angepasst (Kelle als Steuer und Antriebsruder, Schwimmhäute an den Hinterfüßen, bis zu 23.000 Haare pro Quadratzentimeter Körperoberfläche und 12.000 Haare pro Quadratzentimeter am Rücken, Möglichkeit das Fell einzufetten, Geschlechtsorgane im Körperinneren, effiziente Ausnutzung des Sauerstoffs wodurch er bis zu 20 Minuten lang tauchen kann). Der Biber besiedelt Fließgewässer in allen Größenkategorien, vom Fluss 1. Ordnung bis hin zum Entwässerungsgraben. Ebenso kann er alle Formen von Stillgewässern annehmen, vom Weiher oder Altwasser bis hin zum See. Stehen ihm nur mangelhafte Lebensräume zur Verfügung zeigt sich der Biber mitunter sehr anpassungsfähig und siedelt sich auch an außergewöhnlichen Plätzen an, beispielsweise inmitten von Ortschaften oder direkt an Autobahnen, wo dann Gehölzpflanzungen nicht selten die wichtigste Nahrungsquelle darstellen.

Biber leben in Einehe. Das Revier einer Biberfamilie, die aus dem Elternpaar und zwei Generationen von Jungtieren besteht, umfasst je nach der Qualität des Biotops 1 bis 3 Kilometer Fließgewässerstrecke. Die Reviergrenzen werden mit dem sogenannten Bibergeil, einem öligen Sekret aus einer Drüse im Afterbereich, markiert und gegen Eindringlinge verteidigt.

In der Biberburg leben die Altbiber mit bis zu vier Jungen, oft noch mit Jungtieren aus dem Vorjahr. Im Mai wird der behaarte und von Geburt an sehende Nachwuchs geboren, davor müssen die vorjährigen Jungen den Bau verlassen haben. Die jungen Biber sind anfangs wasserscheu, werden aber von der Mutter einfach ins Wasser geworfen und so an das Leben im Wasser gewöhnt. Nachdem sie in der Regel zwei Monate lang von der Mutter gesäugt wurden, erlangen sie nach etwa drei Jahren die Geschlechtsreife. In dieser Zeit werden sie von den Eltern aus dem Revier vertrieben und können dann über 100 km weit wandern. Im Mittel liegt die Wanderstrecke bei 25 km. Jetzt suchen sie sich einen Partner und gründen selbst ein Revier.

Biberdamm

Biberdamm

Im Biberrevier befinden sich in der Regel zwei bis vier (manchmal bis zu zehn) Wohnbaue unterschiedlichster Form. Ist die Uferböschung steil genug, gräbt sich der Biber eine Höhle hinein, und vernetzt sie mit sogenannten Biberröhren. Das können Fressröhren, Fluchtröhren und Spielröhren sein. Der Eingang zum Wohnkessel ist immer unter dem Wasserspiegel, der Wohnkessel selbst liegt über Wasser. Der Wohnraum im Inneren kann einen Durchmesser bis zu 120 cm und eine Höhe bis zu 60 cm erreichen. Die Biberburg dagegen besteht aus abgenagten Ästen, Zweigen und Schlamm. Nicht selten ist sie vollständig von Wasser umgeben. Im allgemeinen liegt der Eingang unterhalb der Wasseroberfläche. Fällt die Burg trocken, wird sie verlassen, da sonst Feinde Zugang zu ihr hätten.

Der Inn

Der Inn

Biber sind für ihre Dammbauten bekannt, mit denen sie Bäche aufstauen und künstliche Teiche anlegen. Diese Regulierung gibt den Bibern einen sicheren Wasserstand um ihre Burg herum. Gleichzeitig wachsen im Teich Wasserpflanzen, die dem Biber als Nahrung dienen.

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Eiszapfen am Ufer

Biber halten keinen Winterschlaf, sondern eine Winterruhe, deshalb muss auch im Winter für Nahrung gesorgt werden. Direkt vor dem Eingang der Burg werden von den Bibern im Herbst Zweige und Äste zwischengelagert. Wenn die Teichoberfläche gefriert, kann der Biber die gelagerten Äste unter dem Eis erreichen und sich von der Rinde ernähren.

Der Biber verwendet beim Abholzen eine “Sanduhrtechnik”; dabei wird das Holz in Form einer Sanduhr benagt, bis der Baum fällt. Je nach Härte des Holzes kann ein Biber in einer Nacht einen bis zu 50 cm dicken Baum fällen.

Winter-Team-Challenge mit MKG Landshut beim Gidibauer

MKG Landshut buchte unsere Winter-Team-Challenge beim Gidibauer.

Abenteuerspielstation: Monkey-Climbing

Abenteuerspielstation: Monkey-Climbing

Slacklining bei der Team-Challenge Gidibauer

Slacklining bei der Team-Challenge Gidibauer

Traditionelles Bogenschießen

Traditionelles Bogenschießen

Slacklining, Monkeyclimbing, Bogenschießen und “Skilaufen” waren die zu bewätligenden Spielstationen. Die Teams holten trotz klirrender Kälte jeweils das Beste aus sich heraus.

Die Mannschaften gaben sich klangvolle Namen: “Wilde Hühner”,  “0815-Kopierer” , “Blondes Gift” und “LA-Champs” .

Gewonnen hatten die “LA-Champs” und die “0815 Kopierer” punktgleich, genauso wie die “Wilden Hühner” und das “Blonde Gift” punktgleich auf den Rängen folgten.

Schneeschuhtour mit MKG Landshut am Dreisessel

Im Rahmen ihrer Weihnachtsfeier und ihres Betriebsaufluges buchten die MKG Landshut eine Schneeschuhwanderung am Dreisessel.

Schneeschuhwandern am Dreisessel, Bayerischer Wald

Schneeschuhwandern am Dreisessel, Bayerischer Wald

Bei sibirischen -24,5°C am Berg stapften die Teilnehmer durch die verschneite Winterlandschaft am Hochwaldkamm. Alle waren sich einig: es war totz der eisigen Temperaturen wunderschön!

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