Category: Schneeschuhwandern

U19 Mannschaft der DJK-ASV Stubenberg beim Schneeschuhwandern

U19 Mannschaft der DJK-ASV Stubenberg beim Schneeschuhwandern

Den Jungs der Fußball A-Jugend (U19), den Begleitern und dem Trainer und Jugendleiter Josef Frankenberger hat die Wanderung einen Riesen Spass bereitet.

Dreiländerschneeschuhwanderung mit der DJK-ASV Stubenberg

Dreiländerschneeschuhwanderung mit der DJK-ASV Stubenberg

Das anschließende Reindlessen war einfach Klasse. Leider mussten die Gruppe ein Stückerl Schweinshaxe am Dreisessel zurücklassen da deren Bäuche mehr als voll waren.

Eskimos in Wegscheid – Iglubauseminar beim Eskimotag

Eskimos in Wegscheid – Iglubauseminar beim Eskimotag
Igluseminar Bayerischer Wald. Iglubauen in Wegscheid

Igluseminar Bayerischer Wald. Iglubauen in Wegscheid

Traumhaftes Wetter und besten Schnee hatten die Teilnehmer an unserem Eskimotag in Wegscheid. Bobby, der Iglubaumeister hat den Tag perfekt vorbereitet und den Gästen einen unvergesslichen Tag im Bayerischen Wald bereitet.
Iglubauen Bayerischer Wald Igluseminar

Iglubauen Bayerischer Wald Igluseminar

Die Iglus wurden mit der Ice Box gefertigt. Zwei wunderschöne Innuit-Behausungen sind heute entstanden – wir danken allen “Schauflern”.
Den Teilnehmern hat der Tag sichtlich Spaß gemacht.

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Schneeschuhwandern Dreisessel: Naturverträglich

Das heutige Treffen am Dreisessel war ein erster Anfang um das Schneeschuhwandern dort naturverträglich zu gestalten. Nachdem wir das Treffen initiert haben kamen Werner Simmet von der Unteren Naturschutzbehörde, Forstamtmann Harald Schäfer vom Forstamt Neureichenau und mehrere Tourenführer zum Dreisessel um die Probleme dort zu erörtern.  Vertreten war auch die Passauer Neue Presse und TRP1 Fernsehen.

Schneeschuhlaufen am Dreisessel: Diskussionsrunde zum Thema Naturschutz und Schneeschuhwandernq

Schneeschuhlaufen am Dreisessel: Diskussionsrunde zum Thema Naturschutz und Schneeschuhwandern li Stefan Berger, re Werner Simmet von der Unteren Naturschutzbehörde

Grundsätzlich einig war man sich über die Schutzwürdigkeit des Gebiets, welches als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Besonders das Auerwild bedarf besonderer Aufmerksamkeit, ist es doch vom Aussterben bedroht. Man wisse zwar nicht genau welche und ob sich derzeit überhaupt eine Population im Schutzgebiet befinde, so Werner Simmet vom Landratsamt Freyung, aber es bestünde zumindest die Möglichkeit.

Auch die Latschenkiefer sind als besonders schützenswert angesprochen worden.  Diese kommen vermehrt im Bereich des Steinernen Meeres vor. Derzeit werden die Latschen massiv vom Borkenkäfer (Buchdrucker) befallen, da dem Käfer die nicht mehr vorhandenen Fichten als Wirtsbaum fehlt. Die Latsche hat er sich als Ersatz gesucht.

Wir haben unsererseits vorgeschalgen, dass die Wege unbedingt ausgeschildert werden müssen, vor allem der Adalbert Stifter Steig, wenn Schneeschuhgeher auf dem Weg bleiben sollen. Auch für ortskundige Schneeschuhgeher ist es nicht éinfach bis unmöglich genau auf dem Weg zu bleiben, wenn die Sommer-Markeriungen zugeschneit sind. Schneestangen würden hier Abhilfe schaffen.

Ausserdem muss eine Karte erstellt werden mit den im Winter begehbaren Wegen, diese Karte muss auch auf im Internet veröffentlicht werden.

Unsere Schneeschuhtouren erfreuen sich immenser Beliebtheit

Unsere geführten Schneeschuhtouren am Dreisessel erfreuen sich immenser Beliebtheit.

Schneeschuhlaufen Dreisessel: Geführte Schneeschuhwanderungen mit Sport EDER + BERGER.

Schneeschuhlaufen Dreisessel: Geführte Schneeschuhwanderungen mit Sport EDER + BERGER.

Schneeschuhwandern ist die Outdoor-Sportart schlechthin für die Wintermonate. Gerade für Nicht-Skifahrer sind Schneeschuhe ideal, um auch im Winter raus in den genuß der Natur zu kommen.

Schneeschuhlaufen Schneeschuhwandern Bayern Bayerischer Wald

Schneeschuhlaufen Schneeschuhwandern Bayern Bayerischer Wald

Unsere Touren im Dreisessel-Gebiet sind gut gebucht. Gäste aus dem Nürnberger Raum, aus München, Regensburg oder Stuttgart kommen zu uns, um die verschneite Winterlandschaft am Berg zu genießen. Auch aus der Region Linz kommen viele Naturbegeisterte zu uns. Damit leisten wir einen nicht unerheblichen touristischen Beitrag für die Region am Dreisessel. Viele unsere Gäste übernachten in den umligenden Hotels bzw. Pensionen oder dirket im Dreisesselhaus.

Schneeschuhwandern Bayerischer Wald, Dreisessel

Schneeschuhwandern Bayerischer Wald, Dreisessel

Am Wochenende führten wir wieder mehrer geführte Schneeschuhwanderungen am Dreisessel durch. Die Bilder dazu gibt´s hier…

Treffen der Schneeschuhtouren-Anbieter am Dreisessel

Nach dem Presseartikel in der PNP vom Dienstag, 2. Februar 2010 findet nun auf Initiative von Sport EDER + BERGER am Mittwoch, den 10. Februar 2010 ein Treffen aller Tourenführer am Dreisessel statt. In dem Artikel werden Bußgelder angedroht, wenn das Wegegebot nicht einghalten wird.

Mit geführten Schneeschuhwanderungen macht Schneeschuhlaufen Spaß!

Nach Rückspache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Freyung und dem zuständigen Forstamt in Neureichenau soll es hier um die naturgerechte Durchführung von Schneeschuhtouren am Dreisessel gehen.Herr Simmet vom Landratsamt und Herr Schäfer vom Forstamt werden bei dem Treffen anwesend sein.

Für den Dreisessel gilt auch beim Schneeschuhwandern die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hochwald“. In dieser Verordnung ist ein striktes Wegegebot in den beschriebenen Flurstücken enthalten.

Sport EDER + BERGER beteiligen sich natürlich an dem Treffen am Dreisessel um das Schneeschuhwandern am Berg in geordnete Bahnen zu lenken.  Ein Vorschlag bereits vorweg: die in dem Artikel beschriebenen Wegmarkierungen bzw. Holzstangen sind nur minimal vorhanden; diese Markierungen müssen erweitert werden, wenn Tourengeher, egal welcher Gattung (Schneeschuhe oder Tourenski), auf den Wegen bleiben sollen. Der Stifter-Steig z.B. ist ohne Markierungen von Ortsunkundigen nicht zu finden.

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hochwald“

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hochwald“

Vom 19. August 1983 (RABl Nr. 17/26. 8. 1983)

Aufgrund von Art. 7, 45 Abs. 1 Nr. 2 a und Art. 37 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:

§ 1

Schutzgegenstand

Der zwischen den Bergen Dreisessel und Bayerischer Plöckenstein entlang der bayerischen Landesgrenze im Landkreis Freyung-Grafenau gelegene Waldbestand wird unter der Bezeichnung „Hochwald“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.

§ 2

Schutzgebietsgrenzen

(1)            Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 267,4 ha.

(2)            Es umfasst die nachstehend aufgeführten Flurstücke, wobei Teilflächen davon mit (t) gekennzeichnet sind:

1.         in der Gemeinde Neureichenau, Gemarkung Neureichenau, die Flurstücke 498/7 und 500

2.        im gemeindefreien Gebiet „Plöckensteiner Wald“ eine Teilfläche des Flurstückes 498,

3.        im gemeindefreien Gebiet „Duschlberg- und Frauenberger Forst“ die Flurstücke 411 (t), 414/7 (t) und 414/8 (t).

(3)           Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in einer Karte M = 1 : 10 000 (Vergrößerung aus der topographischen Karte L 7348 des Bayerischen Landesvermessungsamtes München) eingetragen, die bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde niedergelegt ist und die Bestandteil dieser Verordnung ist. Weitere Ausfertigungen dieser Karte befinden sich beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberster Naturschutzbehörde, beim Bayerischen Landesamt für Umweltschutz und beim Landratsamt Freyung-Grafenau als unterer Naturschutzbehörde.

(4)            Die Karten werden bei den im Absatz 3 bezeichneten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.

§ 3

Schutzzweck

Zweck des Naturschutzgebietes „Hochwald“ ist es,

1.               den naturnahen Waldbestand sowie Einzelpflanzen mit relikthaftem Charakter zu schützen,

2.               den für den Bestand dieser Lebensgemeinschaften und für die Artenvielfalt notwendigen Lebensraum, insbesondere die gegebenen Standortverhältnisse zu erhalten,

3.               das Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften und die typische faunistische und floristische Artenvielfalt sowie deren ökologische Entwicklung zu gewährleisten,

4.               die geomorphologischen Besonderheiten in verschiedenen Ausbildungen und den naturnahen Charakter des Landschaftsbildes zu bewahren.

§ 4

Verbote

(1)            Im Naturschutzgebiet ist nach Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG jede Veränderung verboten, insbesondere jeder Eingriff, der zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Umgestaltung dieses Gebietes oder seiner Bestandteile führen kann. Es ist deshalb vor allem verboten:

1.         bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,

2.         Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,

3.         Straßen, Plätze, Wege, Pfade oder Steige neu anzulegen oder bestehende zu verändern,

4.       Loipen und Winterwanderwege anzulegen,

5.         die Wasserläufe oder Wasserflächen einschließlich deren Ufer, den Grundwasserstand oder den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern oder neue Gewässer anzulegen,

6.         die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern, insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,

7.         standortfremde Pflanzen einzubringen oder dem Jagdrecht nicht unterliegende Tiere auszusetzen,

8.         Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln auszureißen, auszugraben oder mitzunehmen,

9.         freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen,

10.     Sachen jeder Art im Gelände zu lagern,

11.     Feuer anzumachen,

12.     Bild- oder Schrifttafeln anzubringen,

13.     eine andere als die nach § 5 zugelassene wirtschaftliche Nutzung auszuüben.

(2)            Im Naturschutzgebiet ist es nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG verboten:

1.         außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen oder außerhalb der zugelassenen Wege zu reiten,

2.         das Naturschutzgebiet außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege oder außerhalb der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Wege und Steige zu betreten; dies gilt nicht für den Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten,

3.         zu zelten,

4.         zu baden,

5.         zu lärmen oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen.

§ 5

Ausnahmen

Ausgenommen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 3 BayNatSchG und § 4 dieser Verordnung sind:

1.               die rechtmäßige Ausübung der Jagd und des Jagdschutzes,

2.               die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung ohne Kahlhiebe, soweit sie dem Ziel dient, die Waldungen in ihrer natürlichen Baumartenzusammensetzung zu erhalten oder einer der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Bestockung zuzuführen, wobei flächige Bestandsräumungen, die über 0,3 ha hinausgehen und Saumkahlschläge bei der Verjüngung zu vermeiden sind,

3.               die Wartung, Erhaltung und Instandsetzung bestehender Energieversorgungsanlagen,

4.               Tätigkeiten für Festlegungen, die die Grenze der Bundesrepublik Deutschland betreffen,

5.               Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen, die zur Erhaltung des Schutzgebietes notwendig sind und von den Naturschutzbehörden angeordnet wurden,

6.               das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen, oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahme auf Veranlassung des Landratsamtes Freyung-Grafenau als unterer Naturschutzbehörde erfolgt,

7.               die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.

§ 6

Befreiungen

(1)            Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann gem. Art. 49 BayNatSchG in Einzelfällen Befreiung erteilt werden, wenn

1.         überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern oder

2.         die Befolgung des Verbots zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes, insbesondere mit den Zwecken des Naturschutzgebietes „Hochwald“ vereinbar ist oder

3.         die Befolgung des Verbots zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde.

(2)            Zuständig zur Erteilung der Befreiung ist die Regierung von Niederbayern als höhere Naturschutzbehörde, soweit nicht nach Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 5 BayNatSchG die oberste Naturschutzbehörde zuständig ist.

§ 7

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 52 Abs, 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtau­send Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot des § 4 dieser Verordnung

1.               bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung errichtet, ändert oder beseitigt, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf;

2.               Bodenbestandteile abbaut, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vornimmt oder die Bodengestalt in sonstiger Weise verändert;

3.               Straßen, Plätze, Wege, Pfade oder Steige neu anlegt oder bestehende verändert;

4.               Loipen und Winterwanderwege anlegt;

5.               die Wasserläufe oder Wasserflächen einschließlich deren Ufer, den Grundwasserstand oder den Zu- und Ablauf des Wassers verändert oder neue Gewässer anlegt;

6.               die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen stört oder nachteilig ändert, insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen beeinflusst;

7.               standortfremde Pflanzen einbringt oder dein Jagdrecht nicht unterliegende Tiere aussetzt;

8.               Pflanzen oder Pflanzenbestandteile entnimmt oder beschädigt oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln ausreißt, ausgräbt oder mitnimmt;

9.               freilebenden Tieren nachstellt, sie fängt oder tötet, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher Tiere fortnimmt oder beschädigt;

10.           Sachen jeder Art im Gelände lagert;

11.           Feuer anmacht;

12.           Bild- oder Schrifttafeln anbringt;

13.           eine andere als die nach § 5 dieser Verordnung zugelassene wirtschaftliche Nutzung ausübt;

14.           außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen fährt oder diese dort abstellt oder außerhalb der zugelassenen Wege reitet;

15.           das Naturschutzgebiet unberechtigt außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege oder außerhalb der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Wege und Steige betritt;

16.           zeltet und badet sowie

17.           lärmt oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte benutzt.

§ 8

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)            Diese Verordnung tritt am 15. September 1983 in Kraft.

(2)            Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidenten der Oberpfalz vom 11.7.1941 (Bayerischer Regierungsanzeiger vom 28.7.1941, Ausgabe 206 – 209) über das Naturschutzgebiet „Hochwald“ in den Landkreisen Wolfstein und Krummau und Rohrbach außer Kraft.

Robin-Hood-Schneeschuhtour am Dreisessel

Robin-Hood-Schneeschuhtour am Dreisessel, hier ein Video von gestern:

Ein turbulentes Schneeschuh-Wochenende liegt hinter uns

Schneechaos in Bayern – nicht mit uns! Wintersport in Bayern ist schön!

Am letzten Wochenende hatten wir über 70 Teilnehmer bei unseren verschiedenen Schneeschuhtouren am Dreisessel, Bayerischer Wald.

Schneeschuhlaufen Schneeschuhwandern Schneeschuhtouren Bayern

Angefangen bei der Schnuppertour über die Dreiländertour und Zipfelbobtour bis zur Robin-Hood-Tour war alles dabei. Frischer Neuschnee machte das Stapfen im Schnee zum reinsten Vergnügen. So mancher hatte  dabei seine liebe Müh und Not mit vielen dem gefrorenen Naß.

Schneeschuhlaufen Bayern

Schneeschuhlaufen am Dreisessel, Bayern

Da wird´s schnell mal richtig anstrengend, wo das doch alles so leicht ausschaut. “So anstrengend hätte ich mir das nicht vorgestellt”, diesen Satz bekamen wir des öfteren zu hören. Aber dank unserer Motivationskünste haben wir alle Teilnehmer immer bis zum Ziel begleiten dürfen.

Robin-hood-Abenteuer am Dreisessel. Bogenschießen und Schneeschuhwandern

Robin-Hood-Abenteuer am Dreisessel. Bogenschießen und Schneeschuhwandern

An dieser Stelle bedanken wir uns bei unseren Schneeschuh-Guides für die tolle und zuverlässige Arbeit am Wochenende. Es macht richtig Spaß mit so einem Team! Danke!

Dreiländertour im tiefsten Pulverschnee am Dreisessel

Dreiländertour im tiefsten Pulverschnee am Dreisessel

Schneeschulaufen am Dreisessel, Bayerischer Wald

Schneeschulaufen am Dreisessel, Bayerischer Wald

Die heutige Dreiländertour begann mit einer Stunde Verspätung, es war kein Durchkommen zum Dreisesselhaus, zu hoch waren die Schneeverwehungen auf der Straße zur Schutzhütte. Kyrill und dessen Folgen lassen grüßen!

Mit geführten Schneeschuhwanderungen macht Schneeschuhlaufen Spaß!

Mit geführten Schneeschuhwanderungen macht Schneeschuhlaufen Spaß!

Um 10.00 Uhr legten wir schließlich loß Richtung Dreiländereck, gegen 13.00 Uhr waren wir nach harter “Spurarbeit” wieder am Dreisesselhaus. Eine schöne Tour im lockeren Pulverschnee lag hinter uns und eine Brotzeit in der Hütte vor uns :)

Neue Termine für Eskimotage: Igluseminare im Bayerischen Wald

Allgemeine Infos zum Igluseminar bzw. Igloobauen

Wollten Sie nicht schon lange einmal ein richtiges Iglu bauen? Um aber eine Inuitbehausung zu erstellen braucht es ein bisschen Know-how. Wir zeigen Ihnen wie ein Schneehaus Marke Eigenbau funktioniert, welche Werkzeuge Sie dazu benötigen und wie Sie mit dem Baumaterial Schnee umgehen müssen.

Iglubauen Iglooseminar Eskimotag Bayerischer Wald

Iglubauen Iglooseminar Eskimotag Bayerischer Wald

Wann gibt´s Termine für den Eskimotag ?

Fr, 05.02.2010 Eskimotag – Iglubauseminar

Nach Absprache
So, 21.02.2010 Eskimotag – Iglubauseminar

Nach Absprache
Sa, 27.02.2010 Eskimotag – Iglubauseminar AUSGEBUCHT !!!

nach Absprache – Böhmerwald / Bayerwald
Sa, 13.03.2010 Eskimotag – Iglubauseminar

nach Absprache – Böhmerwald / Bayerwald

Wie läuft der Eskimotag ab?

Wir treffen uns an einem vereinbarten Ort. Diesen bestimmen wir je nach Schneelage kurzfristig. Zum Iglubauen braucht´s nämlich den richtigen Schnee…

Vom Treffpunkt stapfen wir dann durch den Tiefschnee zu dem Ort, wo wir das Iglu bauen. Dann geht´s richtig los. Schaufeln, sägen, Fundament bauen, usw. Auch einen „Mittagstisch“ formen wir gemeinsam in den Schnee, damit wir die selbst gekochte Mahlzeit auch „stilvoll“ verzehren können.

Wer dann noch in seinem selbst gebauten Iglu übernachten möchte, wird dies als ganz besonderes Erlebnis mit nach Hause nehmen. Mit nur einer Kerze ist es möglich die Innentemperatur auf um die 5C° aufzuheizen.

Was beinhaltet der Eskimotag alles?

Wir stellen Ihnen die Leihausrüstung (Schneeschuhe & Stöcke, bei Bedarf auch Gamaschen, Schaufeln Schneesäge, Kocher, Geschirr) zur Verfügung. Auch die Mittagsmahlzeit (und natürlich warme Getränke) nehmen wir für Sie mit. Wer Lust hat, kann natürlich im neuen Domizil gleich übernachten.

Sie benötigen zum Iglubauen | Igluseminar:

warme Kleidung | trockenes Paar Socken | trockenes Unterhemd | wasserfeste Wanderschuhe | wasserfeste Handschuhe | Mütze | Sonnenbrille | genügend Brotzeit | Getränkeflasche | wintertauglicher Schlafsack | Rucksack ca. 60 Liter | Isomatte | mittelmässige Kondition | Fotoapparat

Wie viel kostet der Eskimotag?

Die beschriebene Tour kostet 59,– € pro Person. Rabatt für Paare (Schneeschuhwandern ist der ideale Partnersport J): 110,– € statt 118,– €!

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